Weshalb Sie Ihre Veranstaltung mit einem Sanitätsdienst absichern sollten und wann Sie es sogar müssen.
Öffentlichkeitsarbeit/ Darstellung Ihrer Professionalität.
Über große Veranstaltungen wird oft in den Medien berichtet. Das ist für Ihr Unternehmen sicherlich willkommene, kostenlose Werbung.
Schlecht sieht es aus, wenn es Berichte folgender Art gibt:
„Beim Stadtfest kam es zu einem Zwischenfall als ein Besucher aufgrund eines Herzinfarktes zusammenbrach. Der öffentliche Rettungsdienst konnte mangels genauer Wegbeschreibung und weil niemand ihn einwies den Patienten erst nicht finden und kam dann nur sehr schwer durch die vielen Menschen an den Erkrankten heran. Trotz dann sofort eingeleiteter Hilfsmaßnahmen verstarb der 56-jährige Mann auf dem Weg ins Krankenhaus. Die Veranstaltungsfirma Mustermann, die das Stadtfest in diesem Jahr organisierte, teilte auf Nachfrage mit, einen Sanitätsdienst hätte sie nicht beauftragt, da dies nicht Vorschrift sei.“
Besser so:
„Beim Stadtfest kam es zu einem Zwischenfall als ein Besucher aufgrund eines Herzinfarktes zusammenbrach. Die vor Ort befindlichen Rettungssanitäter haben den 56-jährigen Mann sofort vor Ort versorgt und dann dem später eingetroffenen öffentlichen Rettungsdienst übergeben. Wie das Krankenhaus berichtet, ist der Mann inzwischen außer Lebensgefahr.“
Dienst am Kunden/ Besucher
Ihre Besucher sind Ihre Kunden. Wie in allen Bereichen wollen Kunden ernst genommen und professionell betreut werden. Solange ihnen nichts passiert, werden Sie Ihre Veranstaltung genießen und einen vorhandenen Sanitätsdienst kaum bemerken. Für ein Glas Wasser, eine Kopfschmerztablette oder einfach nur eine Auskunft werden sie aber jederzeit dankbar sein.
Wenn allerdings etwas passiert, sind viele Menschen (leider) relativ hilflos und rufen um Hilfe. Wenn dann schnell ein professionelles Sanitätsteam vor Ort ist, wird diese Tatsache sehr dankbar angenommen.
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Inwieweit es zur allgemeinen Sorgfaltspflicht Ihren Besuchern gegenüber gehört, einen Sanitätsdienst bereitzuhalten, hängt von vielen Kriterien ab: von der Art der Veranstaltung (Rockkonzert, klassisches Konzert, Sport…), dem Veranstaltungsort (Open-Air, Gebäude, Treppen, Verletzungsgefahren), der Anzahl der Besucher, der Art der Besucher (alte oder junge Menschen, Drogenkonsum, aggressiv oder friedlich, Alkoholkonsum oder nicht), der Dauer der Veranstaltung (Erschöpfung, Alkoholkonsum…) und von einigen weiteren Faktoren. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auflagen Ihrer zuständigen Behörde
Wenn es für die geplante Veranstaltung oder für den Veranstaltungsort allgemein Auflagen der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt, Bauaufsicht, Polizei) gibt, einen Sanitätsdienst vorzuhalten, sind Sie natürlich dazu verpflichtet und müssen bei Nichteinhaltung mit empfindlichen Strafen rechnen.
Nun wissen Sie, warum es sinnvoll ist, einen Sanitätsdienst einzusetzen. Doch was macht eigentlich ein Sanitätsdienst?