Rettungssanitäter

Rettungssanitäter

Fachkraft im öffentlichen Rettungsdienst, Ausbildung und Prüfung gemäß des vom Bund/ Länderausschuß „Rettungswesen“ am 20.09.1977 festgelegten Lernzielkatalogs und der Grundsätze für eine Prüfungsordnung für das Personal im Rettungsdienst (Stand: 13.08.1985). Die Ausbildung dauert inklusive Praktika ca. 3 Monate.