Rettungsdienst (öffentlicher)

Rettungsdienst (öffentlicher)

von der Stadt, der Gemeinde oder dem Landkreis betriebener oder beauftragter (dann von Privatunternehmen, Feuerwehr oder Hilfsorganisationen durchgeführt) Notfallrettungsdienst. Das Personal setzt sich aus Rettungssanitätern, Rettungsassistenten und Notärzten zusammen. Die Notrufnummer ist in Deutschland meist die 112 (übers Handy immer), in einigen süddeutschen Bundesländern auch die 19222. Aufgaben sind die Versorgung von schwer verletzten oder erkrankten Patienten, Herstellen der Transportstabilität, teilweise Einleiten einer Therapie und der Transport ins nächste geeignete Krankenhaus. Diese Aufgaben werden nach den aktuell gültigen Standards der präklinischen Notfallmedizin durchgeführt. Der Rettungsdienst bedient sich für seine Aufgaben u. a. folgender Fahrzeuge und Geräte: Rettungswagen (RTW = Rettungstransportwagen), Krankenwagen (KTW = Krankentransportwagen), Notarztwagen (NAW)Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungshubschrauber (RTH = Rettungstransporthubschrauber), Defibrillator (für Elektroschocks bei Herzstillstand durch Kammerflimmern), Beatmungsgeräte, Absauggeräte, Diagnosegeräte (z. B. Pulsoxymeter, Kapnometrie, Zuckertestgeräte, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte usw.), EKG-Geräte (Elektrokardiogramm), Tragen, Tragestühle, Schienen, Verbandmaterial, Medikamente, Infusionen usw…